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Diesel-Umrüstung jetzt statt Fahrverbote

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Kommunen grundsätzlich Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen müssen, wenn sich die Schadstoffkonzentration an bestimmten Straßen nicht anders senken lasse, führt zu einem massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. „Städte und Gemeinden dürfen nicht für die Versäumnisse anderer haftbar gemacht werden“, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich.

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GFG 2015 verfassungsgemäß

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden der Städte Blomberg und Münster und der Gemeinde Hellenthal gegen § 9 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015) zurückgewiesen.

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Dieselfahrverbote rechtlich zulässig

Aufgrund der europäischen „Luftqualitätsrichtlinie“ (RL 2008/50/EG) besteht seit dem 1. Oktober 2010 zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung die Verpflichtung, an allen Messstellen in Nordrhein-Westfalen die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)...

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf

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