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Entwurf zu einem Baurechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt

Die CDU/FDP geführte Landesregierung hat durch Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2017 das Inkrafttreten der am 15. Dezember 2016 beschlossenen neugefassten Landesbauordnung (kurz: BauO 2016) in weiten Teilen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben. Dieser Zeitraum sollte dazu genutzt werden, die BauO 2016 auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte sowie mögliche Verfahrensbeschleunigungspotenziale zu überprüfen.

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