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AKTUELLE MELDUNGEN
BVerfG-Urteil zur Grundsteuer – Schnellbrief 97/2018
Der Städte und Gemeindebund NRW hat einen Schnellbrief zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Grundsteuer herausgegeben. Die Pressemeldung des StGB NRW und der Schnellbrief können hier heruntergeladen werden.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer – Sicherung des Aufkommens hat Priorität
Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.
Bund und Länder in der Pflicht!
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.
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