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Änderungen im Kommunalwahlgesetz

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein- Westfalen werden im Herbst 2020 stattfinden. Am 31. Oktober 2020 läuft die ausnahmsweise 77-monatige Wahlperiode der 2014 gewählten Gemeinderäte und Kreistage ab. Vor jeder Kommunalwahl ist das Kommunalwahlrecht zu überprüfen und an die Erfordernisse der Verwaltungspraxis, an die bundesweite Rechtsentwicklung und an die Rechtsprechung anzupassen.

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