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AKTUELLE MELDUNGEN
Kommunalwahlen, beteiligung und die Legitimation lokaler Demokratie
„Kommunalwahlen, Beteiligung und die Legitimation lokaler Demokratie“ – Von Prof. Dr. Angelika Vetter und Prof. Dr. Volker M. Haug - 2019 – 105 Seiten; DIN A5; 29,90€ - ISBN: 978-3-8293-1438-1 – (Schriftenreihe der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische...
Schwächung der Integrationsräte geplant
Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der tiefgreifende Änderungen bei den bewährten Integrationsräten vorsieht.
Geplant ist, den § 27 GO NRW neu zu fassen. In Zukunft sollen nach der Vorstellung der Landesregierung die Kommunen die Möglichkeit haben, sich zwischen einem Integrationsausschuss und einem Integrationsrat zu entscheiden.
Landesregierung legt Gesetz zur Schwächung der Kreistage vor
Die Landesregierung plant das Gesetzes zur Stärkung des Kreistags wieder aufzuheben und gar nicht in Kraft treten zu lassen. Dem Landtag wurde ein Gesetzentwurf dazu und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Die SPD geführte Vorgängerregierung hatte die Option zur Wahl von Beigeordneten bei den Kreisen eingeführt, das Organ des Kreisausschusses zugunsten der Pflicht zur Bildung eines Hauptausschusses nach dem Vorbild der Gemeindeordnung abgeschafft und ein Rückholrecht des Kreistags bei Geschäften der laufenden Verwaltung eingeführt. Damit wurde der Kreistag in seiner politischen Arbeit deutlich aufgewertet.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Schwächung der Integrationsräte geplant
Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der tiefgreifende Änderungen bei den bewährten Integrationsräten vorsieht.
Geplant ist, den § 27 GO NRW neu zu fassen. In Zukunft sollen nach der Vorstellung der Landesregierung die Kommunen die Möglichkeit haben, sich zwischen einem Integrationsausschuss und einem Integrationsrat zu entscheiden.
Landesregierung legt Gesetz zur Schwächung der Kreistage vor
Die Landesregierung plant das Gesetzes zur Stärkung des Kreistags wieder aufzuheben und gar nicht in Kraft treten zu lassen. Dem Landtag wurde ein Gesetzentwurf dazu und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Die SPD geführte Vorgängerregierung hatte die Option zur Wahl von Beigeordneten bei den Kreisen eingeführt, das Organ des Kreisausschusses zugunsten der Pflicht zur Bildung eines Hauptausschusses nach dem Vorbild der Gemeindeordnung abgeschafft und ein Rückholrecht des Kreistags bei Geschäften der laufenden Verwaltung eingeführt. Damit wurde der Kreistag in seiner politischen Arbeit deutlich aufgewertet.
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