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AKTUELLE MELDUNGEN
Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen teilte in seiner Pressemitteilung vom 04.07.2018 mit, dass die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln am 29. Juni 2018 Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz erhoben haben.
Finger weg von Stadtwerken und kommunalen Betrieben!
Daseinsvorsorge aus kommunaler Hand steht am Tag der Daseinsvorsorge des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) im Mittelpunkt. Die SPD-Kommunalen begrüßen den Aktionstag des VKU und unterstützen die Forderung des Verbandes die „Stadtwerke“ und kommunale Unternehmen weiter zu stärken, sie sind ein wichtiger Teil der Bürgergesellschaft.
Akteneinsichtsrecht
Die Reichweite des Akteneinsichtsrechts ist immer wieder Gegenstand von Anfragen bei der SGK-Geschäftsstelle. Gerne verweigern Verwaltungen die Akteneinsicht mit einem Verweis auf vertrauliche Personalsachen, das Steuergeheimnis oder schlicht allgemein aus datenschutzrechtlichen Gründen.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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