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Akteneinsichtsrecht

Die Reichweite des Akteneinsichtsrechts ist immer wieder Gegenstand von Anfragen bei der SGK-Geschäftsstelle. Gerne verweigern Verwaltungen die Akteneinsicht mit einem Verweis auf vertrauliche Personalsachen, das Steuergeheimnis oder schlicht allgemein aus datenschutzrechtlichen Gründen.

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Schwächung der Integrationsräte geplant

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der tiefgreifende Änderungen bei den bewährten Integrationsräten vorsieht.

Geplant ist, den § 27 GO NRW neu zu fassen. In Zukunft sollen nach der Vorstellung der Landesregierung die Kommunen die Möglichkeit haben, sich zwischen einem Integrationsausschuss und einem Integrationsrat zu entscheiden.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf

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