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Urteil zur Verkürzung von Redezeiten
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat auf ein Urteil der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufmerksam gemacht. Das VG Arnsberg hat entschieden, dass eine Verkürzung von Redebeiträgen und Redezeiten im Hinblick auf die Ratssitzungen zwar nicht zu beanstanden ist. Allerdings sind die Ratsmitglieder in ihren innerorganschaftlichen Rechten verletzt wenn diese Redezeitbegrenzung auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates gelten soll.
Kommunalkonferenz: Gleichwertige Lebensverhältnisse: Städte und Gemeinden stärken – die räumliche Seite des Sozialstaatsprinzips aktiv gestalten
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Der Zeitplan der Kommission ist durchaus ambitioniert: Bereits Mitte 2019 wird sie ihre Ergebnisse vorlegen.
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 sowie für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 sind vom Bund unterzeichnet worden. Die Gegenzeichnung durch die Länder steht noch aus.
Für NRW bedeutet dies Bundesfinanzhilfen i.H.v. 144,9 Mio bei einem Gesamtfördervolumen des Bundes von 790 Mio. Aus dem Investitionspakt Soziale Integration erhält NRW 46,3 Mio. Euro (Gesamtfördervolumen 200 Millionen Euro)
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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40104 Düsseldorf
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Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Der Zeitplan der Kommission ist durchaus ambitioniert: Bereits Mitte 2019 wird sie ihre Ergebnisse vorlegen.
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Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 sowie für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 sind vom Bund unterzeichnet worden. Die Gegenzeichnung durch die Länder steht noch aus.
Für NRW bedeutet dies Bundesfinanzhilfen i.H.v. 144,9 Mio bei einem Gesamtfördervolumen des Bundes von 790 Mio. Aus dem Investitionspakt Soziale Integration erhält NRW 46,3 Mio. Euro (Gesamtfördervolumen 200 Millionen Euro)
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