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AKTUELLE MELDUNGEN
Auswirkungen des Urteils zur Stichwahl auf die Aufstellung der Direktwahlkandidaten
Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. Dezember 2019 nicht nur über die Abschaffung der Stichwahl entschieden,sondern sich zudem zu der Frage der Größenabweichung der Wahlbezirke geäußert. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die pauschale Abweichungs-Obergrenze von 25%, bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke, nicht ohne Weiteres angewandt werden darf, sondern der beschränkenden, sogenannten verfassungskonformen Auslegung bedarf.
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
Im unten angehängten Schnellbrief übersendet der Städte- und Gemeindebund das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung sowie weiterführende Informationen zum Urteil.
Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen
Der Deutsche Städtetag hat sich in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ für die Einführung eines gesamtdeutschen Fördersystems eingesetzt. Denn strukturschwache Städte und Regionen – egal ob in Ost oder West, Süd oder Nord – brauchen zielgenaue Hilfen.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
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40104 Düsseldorf
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