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Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Jahr 2019 – kommunengenaue Übersicht über die vorläufige Berechnung
Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zum Teilhabechancengesetz konnte die SPD jetzt noch die CDU/CSU und NRW-Arbeitsminister Laumann zu deutlichen Verbesserungen bewegen. Unter anderem werden demnach alle Jobs auf dem Sozialen Arbeitsmarkt nach Tarif bezahlt und nicht nur die Kosten in Höhe des Mindestlohnes übernommen. Teilnehmen können zudem alle Langzeitarbeitslosen, die in den vergangenen 7 Jahren 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Außerdem profitieren Menschen mit Behinderungen und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern jetzt eher vom Sozialen Arbeitsmarkt.
(Ergänzungs)Erlass vom 21.01.2020 zum Urteil des VerfGH
Im Nachgang zu dem Erlass des Ministeriums des Inneren vom 13.01.2020 hat das Ministerium weitere Fragen von allgemeinem Interesse zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 beantwortet.
Urteil zur Verkürzung von Redezeiten
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat auf ein Urteil der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufmerksam gemacht. Das VG Arnsberg hat entschieden, dass eine Verkürzung von Redebeiträgen und Redezeiten im Hinblick auf die Ratssitzungen zwar nicht zu beanstanden ist. Allerdings sind die Ratsmitglieder in ihren innerorganschaftlichen Rechten verletzt wenn diese Redezeitbegrenzung auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates gelten soll.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Der Städte- und Gemeindebund NRW hat auf ein Urteil der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufmerksam gemacht. Das VG Arnsberg hat entschieden, dass eine Verkürzung von Redebeiträgen und Redezeiten im Hinblick auf die Ratssitzungen zwar nicht zu beanstanden ist. Allerdings sind die Ratsmitglieder in ihren innerorganschaftlichen Rechten verletzt wenn diese Redezeitbegrenzung auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates gelten soll.
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