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Erlass Online-Fraktionssitzungen

Im unten angehängten Erlass veröffentlichte das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung Hinweise zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 mit Stand vom 02. Juni 2020 sowie zur Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen im Rahmen der COVID-19-Lage.

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Kommunalwahl 2020 – Angabe einer E-Mail-Adresse

Nach dem § 26 KWahlO muss der Wahlvorschlag unter anderem enthalten den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei die den Wahlvorschlag einreicht sowie neben dem Familiennamen, die Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) auch die E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers.

Hierzu teilt der Landeswahlleiter folgendes mit:

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Kommunalverfassungsrecht – Hinweise zur Vorgehensweise im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19

Der erste Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zur Durchführung von
Corona Virus vom 21.03.2020 wurde auf Grundlage der kommunalrechtlichen Änderungen nach
dem Epidemiegesetz vom 14.04.2020 überarbeitet. Der StGB NRW hat dazu einen Schnellbrief veröffentlicht, den wir Euch gemeinsam mit dem erneuerten Erlass gerne zur Verfügung stellen.

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Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage – mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen – Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dabei in den Verhandlungen wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht – die Belange der Branche werden maßgeblich berücksichtigt.

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Urteil zur Verkürzung von Redezeiten

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat auf ein Urteil der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufmerksam gemacht. Das VG Arnsberg hat entschieden, dass eine Verkürzung von Redebeiträgen und Redezeiten im Hinblick auf die Ratssitzungen zwar nicht zu beanstanden ist. Allerdings sind die Ratsmitglieder in ihren innerorganschaftlichen Rechten verletzt wenn diese Redezeitbegrenzung auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates gelten soll.

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Urteile des OVG NRW vom 11.12.2019 zur Straßenoberflächenentwässerung

Der Städte- und Gemeindebund NRW informiert in einem Schnellbrief über die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Rückforderung von Geldzahlungen durch die BRD aufgrund unwirksamer Vereinbarungen über die Straßenoberflächenentwässerung. Das OVG NRW hat mit den Urteilen
vom 11.12.2019 die Zahlungsklagen der Bundesrepublik
Deutschland sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gegen zwei Gemeinden auf Rückforderung
von Geldzahlungen für die Straßenoberflächenentwässerung abgewiesen.

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