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Landgericht Leipzig zu Schadensersatz wegen fehlendem Betreuungsplatz

Vor dem Landgericht Leipzig hatten in drei Fällen Mütter ihren Verdienstausfall eingeklagt, weil ihren Kindern nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres von der beklagten Stadt Leipzig ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. In allen beim Landgericht Leipzig eingeklagten insgesamt drei Prozessen haben die Mütter Schadensersatz in voller – eingeklagter – Höhe in den am 02. Februar 2015 verkündeten Urteilen zugesprochen bekommen.

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