Nach dem § 26 KWahlO muss der Wahlvorschlag unter anderem enthalten den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei die den Wahlvorschlag einreicht sowie neben dem Familiennamen, die Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) auch die E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers.
Hierzu teilt der Landeswahlleiter folgendes mit: