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Kommunalwahl 2020 – Angabe einer E-Mail-Adresse

Nach dem § 26 KWahlO muss der Wahlvorschlag unter anderem enthalten den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei die den Wahlvorschlag einreicht sowie neben dem Familiennamen, die Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) auch die E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers.

Hierzu teilt der Landeswahlleiter folgendes mit:

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Digitaler Wahlkampf? Good-Practice-Beispiele

Amtsinhaber*innen haben es derzeit naturgemäß etwas einfacher sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Herausforder*innen haben es dagegen schwerer mit ihren Themen durchzudringen. Hier präsentieren wir einige interessante Beispiele, wie Kandidat*innen sich präsentieren und eine große Anzahl von Bürger*innen erreichen können.

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Fristen zur Aufstellung von Kandidaten ändern sich

Die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und SPD hat mit dem am 29.05.2020 beschlossenen Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verlängert. Die Frist läuft jetzt am 48. Tag vor der Kommunalwahl um 18:00 Uhr aus. Bis zu diesem Termin müssen die Wahlvorschläge bei dem Wahlleiter eingereicht sein.

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FAQs zur Wahlbezirkseinteilung nach dem Urteil des VerfGH

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 13.01.2020 eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten (FAQs) zur Wahlbezirkseinteilung nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 – VerfGH 35/19 – veröffentlicht.

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Auswirkungen des Urteils zur Stichwahl auf die Aufstellung der Direktwahlkandidaten

Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. Dezember 2019 nicht nur über die Abschaffung der Stichwahl entschieden,sondern sich zudem zu der Frage der Größenabweichung der Wahlbezirke geäußert. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die pauschale Abweichungs-Obergrenze von 25%, bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke, nicht ohne Weiteres angewandt werden darf, sondern der beschränkenden, sogenannten verfassungskonformen Auslegung bedarf.

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Umfrage der Universität Münster zur Kommunalwahl 2020

Der Lehrstuhl „Vergleichende Politikwissenschaft – Kommunal- und Regionalpolitik“, Institut für Politikwissenschaft der Universität Münster führt eine Umfrage zur Kommunalwahl durch und bittet um die Einschätzung zur politischen Situation vor den Kommunalwahlen 2020.

Die Umfrage dauert durchschnittlich ca. 18 Minuten.

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