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Informationsbrief zum Koalitionsvertrag

Die Bundes-SGK informiert in ihrem Februar Informationsbrief unter anderen über den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, stellt die kommunalrelevanten Punkte zusammen und unterstützt den Koalitionsvertrag als guten Kompromiss, der positiv für Kommunen ist.

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Emissionen senken!

Die Luftschadstoffemissionen des urbanen Straßenverkehrs – also insbesondere Feinstaub und Stickoxide – stellen eine massive Gesundheitsbelastung für die Menschen in den Städten dar. Luftschadstoffe führen zu Atemwegsinfekten, tragen zu Lungenfunktionsstörungen und Herz-Kreislauferkrankungen bei und erhöhen die Sterblichkeit der Bevölkerung (WHO 2016). In vielen Städten Deutschlands werden die geltenden Immissionsgrenzwerte regelmäßig überschritten – so wurden 2015 an 57 Prozent der städtischen Messstationen NOX-Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes von 40µg/m³ im Jahresmittel gemessen (UBA 2017a).

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Koalitionsvertrag ist ein guter Kompromiss und positiv für die Kommunen

Anlässlich der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:

„Der von der SPD mit CDU und CSU ausverhandelte Koalitionsvertrag beinhaltet viele positive Ergebnisse für die Kommunen. Wir begrüßen sehr das klare Bekenntnis zum Prinzip „Wer bestellt bezahlt“, das besagt, dass die staatliche Ebene, die eine Leistung veranlasst, auch für ihre Finanzierung aufkommen muss. Erfreulich sind aus kommunaler Sicht auch die Bekenntnisse zur Sicherung der steuerlichen Einnahmequellen der Kommunen, zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes sowie zur Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten.

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Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat

– das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 (WoFP, Anlage 1)

– die Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 (WFB 2018, Anlage 2)

– die Studierendenwohnheimbestimmungen 2018 (SWB 2018, Anlage 3) und

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Neubautätigkeit auf Höchststand

Die Bautätigkeit in Nordrhein-Westfalen befindet sich auf dem Höchststand der vergangenen zehn Jahre. Trotzdem kann sie in vielen Regionen noch nicht mit dem Bedarf Schritt halten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wohnungsmarktbericht 2017 der NRW.BANK.

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Heute normal, damals hart erkämpft: Das Frauenwahlrecht!

Als erste und einzige Partei im Deutschen Kaiserreich sprach sich die SPD in ihrem Erfurter Parteiprogramm von 1891 für das Frauenwahlrecht aus und unterstützte die Frauenbewegung öffentlich.

Bei den ersten demokratischen Wahlen in Deutschland (Weimarer Republik) durften heute vor 99 Jahren, am 19. Januar 1919, erstmals Frauen wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht).

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