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Städte und Gemeindebund NRW muss Landesregierung unter die Arme greifen

Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht sich in seiner Kritik am neuen LÖG durch das Urteil des OVG NRW bestätigt.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren trug der Städte- und Gemeindebund seine Bedenken gegen das neue LÖG vor. Der Verband hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber selbst die Abwägung zwischen Sonntagsschutz und Verkaufsöffnung im Gesetz vornimmt und das Risiko nicht bei den Kommunen belässt.

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Ladenöffnungsgesetz: Der Schwarze Peter bleibt bei den Kommunen!

Die schwarz-gelbe Landesregierung versprach im Wahlkampf, Bürokratie abbauen zu wollen. Und tatsächlich hat das Landeskabinett ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Entfesselungspaket I wurde unter anderem das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) novelliert. Die Änderung des Gesetzes ist am 30.03.2018 in Kraft getreten.

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Frank Baranowski als Vorsitzender wiedergewählt

Mit einem beeindruckenden Ergebnis von 94,82% wurde Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen wiedergewählt.

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Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Bereits im August 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ehrenamtler in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind. Die Pressestelle des Bundessozialgerichts veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung 38/2017 vom 16. August 2017 – Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

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Entwurf zu einem Baurechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt

Die CDU/FDP geführte Landesregierung hat durch Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2017 das Inkrafttreten der am 15. Dezember 2016 beschlossenen neugefassten Landesbauordnung (kurz: BauO 2016) in weiten Teilen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben. Dieser Zeitraum sollte dazu genutzt werden, die BauO 2016 auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte sowie mögliche Verfahrensbeschleunigungspotenziale zu überprüfen.

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Frist zur Verkleinerung der Räte soll verlängert werden

Das Ministerium des Inneren des Landes NRW teilte dem Städte und Gemeindebund NRW mit, dass die 45-Monats-Frist Frist zur Verkleinerung der Räte nach § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) ausnahmsweise für die auf 77 Monate verlängerte Wahlperiode (2014 bis 2020) angepasst werden soll.

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Daldrup: Gemeinsames Handeln für Verkehrswende in Kommunen notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Kommunen Fahr-verbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen können. Fahrverbote können aber nur die Ultima Ratio sein. Die Reduzierung der Schadstoffbelastung muss in erster Linie durch technische Umrüstung und einen sauberen Personennahverkehr erreicht werden.

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Diesel-Umrüstung jetzt statt Fahrverbote

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Kommunen grundsätzlich Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen müssen, wenn sich die Schadstoffkonzentration an bestimmten Straßen nicht anders senken lasse, führt zu einem massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. „Städte und Gemeinden dürfen nicht für die Versäumnisse anderer haftbar gemacht werden“, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich.

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