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Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung

Mit dem Schnellbrief Nr. 262 vom 14.09.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Wohnsitzauflage auf Landesebene sowie als Anlage 2 eine Übersicht über die individuelle Betroffenheit der jeweiligen Kommune übersandt. Die Anlage 2 ist allerdings mitunter auslegungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund das für die Verordnung zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen um entsprechende Klärung gebeten. Die Antworten könnt Ihr dem unten stehenden Schnellbrief entnehmen.

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Landesrechtliche Umsetzung der Wohnsitzauflage und Abschaffung der Vorrangprüfung für anerkannte Asylbewerber

Ein Kernelement des Integrationsgesetzes des Bundes ist die bekannte Wohnsitzauflage. Aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz beabsichtigt die Landesregierung, nähere Regelungen im Hinblick auf die Organisation, das Verfahren und den Wohnraum zu bestimmen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die derzeitigen Überlegungen in einem aktuellen Bericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik und den Integrationsausschuss des Landtages skizziert (Anlage). Des Weiteren weist der StGB-NRW in seinem Schnellbrief 250 auf einige wichtige Aspekte zur Wohnsitzauflage hin.

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Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“

Mit Schnellbrief vom 13.07.2016 (Nr. 205/2016) hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die im Rahmen des verabschiedeten
Integrationsgesetzes des Bundes geänderte Vorschrift des § 5 a Asylbewerberleistungsgesetzes
informiert, wonach Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Wartezeit
bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohl orientierte
Beschäftigung zu überbrücken.

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Integrationskosten: Antwortschreiben des Vizekanzlers

Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Versendung zweier inhaltsgleicher
Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Vizekanzler Gabriel informiert, mit
denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Mit Schnellbrief Nr. 151 vom
09.06.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über das Antwortschreiben der Bundeskanzlerin berichtet.

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Beschleunigung der Einleitung von Asylverfahren in Nordrhein Westfalen

Seit April 2016 sind alle Asylsuchenden, die in Landeseinrichtungen leben, registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Allerdings warten bislang noch rund 109.000 Personen in den
Kommunen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF). Um die Asylverfahren zu beschleunigen, hat das Land zur Unterstützung
des BAMF ein Konzept entwickelt.

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Entwurf Integrationsgesetz des Bundes

Mit dem vorliegenden Schnellbrief übersenden wir Ihnen den am 25. Mai 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Integrationsgesetzes (Anlage 1) einschließlich der Verordnung zum Integrationsgesetz (Anlage 2) und der sogenanten „Meseberger Erklärung zur Integration“ (Anlage 3)

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Online-Portal Integration

Die Integration der nach Deutschland eingewanderten Menschen stellt für die Städte und Gemeinden eine der gewaltigsten Aufgaben der kommenden Jahre dar. Der Städte- und Gemeindebund NRW misst dem Thema daher eine besondere Bedeutung zu.

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