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Antragsfrist für Gesundheitsförderung in den Kommunen verlängert

Das GKV – Bündnis für Gesundheit hat die Frist für Förderanträge von Kommunen zum Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Das Förderprogramm wurde Anfang des Jahres von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ins Leben gerufen. Gegenstand der Förderung ist eine Projektförderung für den Aufbau und die (Weiter-)Entwicklung kommunaler Kooperations- und Koordinierungsstrukturen zur Gesundheitsförderung und Prävention.

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Die pestizidfreie Kommune

Die SPD-Bundestagsfraktion forderte noch in ihrer Pressemeldung vom 27.11.2017 den Vorrang für die Gesundheit von Menschen und den Schutz der Umwelt ein und formulierte die deutliche Forderung, dass die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat in der europäischen Landwirtschaft beendet wird.

Der Verdacht, dass Glyphosat krebserregend sei, reiche aus, dem Wirkstoff die Zulassung zu verweigern, so Ute Vogt und Rita Hagl-Kehl in der Pressemitteilung.

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Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Rot-Grüne Landesregierung unterzeichnet Rahmenvereinbarung

Für Flüchtlinge soll nun auch in Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte eingeführt werden. Am 28. August wurde die Rahmenvereinbarung dazu mit den Krankenkassen und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium unterzeichnet. “Das ist ein wichtiger Erfolg der NRW-Landesregierung. Mit dieser Neuerung können Flüchtlinge endlich ohne Umwege über die Behörden direkt zum Arzt gehen. Dies trägt zur Selbstbestimmung der Flüchtlinge bei”, erklärt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.

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Gesundheitsförderung und Prävention müssen in Kommunen ankommen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit die Übersicht „Für ein gesundes Leben in unserer Kommune“ mit zahlreichen Anregungen der Gesundheitsförderung und Prävention erstellt. Diese Übersicht und weitere Informationen hat der Städte- und Gemeindebund NRW im Schnellbrief 66/2015 weitergegeben.

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Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW)

Der Landtag NRW hat am 18.03.2015 das Zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimme der Fraktion DER PIRATEN und Enthaltung der Fraktion der FDP in zweiter Lesung verabschiedet. Die konsolidierte Fassung des geänderten Gesetzestextes hat der StGB im Schnellbrief 45/2015 veröffentlicht, den wir Euch hier zur Verfügung stellen.

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