Die Landesregierung hatte sich in ihrem Runderlass vom 06.08.2015 zu vergabrechtlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen geäußert. Dieser Erlass, über den mit Schnellbrief Nr. 161 vom 12.08.2015 informiert wurde, ist bis zum 31.03.2016 befristet.
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KInvFG – MIK-Erlass zum Umgang mit Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung
Im Rahmen des Informationsaustausches zur Umsetzung des KInvFG in NRW möchte der Städte- und Gemeindebund NRW Sie von einem internen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW an die Bezirksregierungen in Kenntnis setzen, mit dem Hinweise zum Umgang mit Kommunen in der vorläufigen Haushaltführung (§ 82 GO) in Bezug auf von ihnen geplante KInvFG-Maßnahmen gegeben wurden.
FAQ-Liste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in NRW
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) hat eine aktualisierte Version der
FAQ-Liste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW veröffentlicht
Die Version hat den Stand 01.03.2016 und wird auf der Internetseite des MIK zum Abruf bereitgestellt. Zusätzlich hat der StGB NRW in einem Schnellbrief die Änderungen aufgelistet.
Aktuelle BMF-Schreiben zu steuerrechtlichen Aspekten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit zwei aktuellen an die obersten Finanzbehörden der Länder gerichteten Schreiben über Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen einer Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie Umsatzsteuerbefreiungen für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG – Anpassung an das Unionsrecht, Vermietung von Standflächen auf Kirmessen (Änderung der Verwaltungsauffassung) und Bestellung dinglicher Nutzungsrechte informiert.
Einplanung des Aufwands für die Flüchtlingsunterbringung und des Ertrags aus der FlüAG-Pauschale in die kommunalen Haushaltspläne 2016
Der Erlass fasst die bereits bekannten Vorgaben für den planerischen und haushaltsrechtlichen Umgang mit Erträgen und Aufwendungen hinsichtlich der momentanen Flüchtlingssituation noch einmal zusammen, geht punktuell aber auch darüber hinaus.
Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.02.2016 über ergänzende Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe informiert, die von Einrichtungen erbracht werden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Gespräch am 27.1.2016 der kommunalen Spitzenverbände mit der Bundeskanzlerin
Am 27.01.2016 hat ein weiteres Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Flüchtlingssituation stattgefunden. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund haben der Präsident, Bürgermeister Roland Schäfer, und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg teilgenommen. Im Ergebnis wurden mit der Bundeskanzlerin folgende Themen erörtert:
Die Flüchtlingskrise meistern – durch interkommunale Zusammenarbeit!
In der aktuellen Situation des beispiellosen Zuzugs von Asylsuchenden nach Deutschland stehen die Kommunen vor einer Aufgabe, die ihre finanziellen, organisatorischen und logistischen Kapazitäten auf das Äußerste fordert und fordern wird.
Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 10 %
Wie bereits angekündigt, wurden die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01. Januar 2016 einmalig um 10 Prozent erhöht. Der Erlass zur Fraktionsmittelverwendung, der die Möglichkeiten der Fraktionsmittelverwendung aktualisiert und gleichzeitig eine Mindestausstattung sichern soll, liegt, wie bereits mitgeteilt, seit Dezember vor.
Grundgesetz verlangt finanzielle Mindestausstattung der Kommunen
Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zum Rechtsgutachten Prof. Lange.