Der Städte- und Gemeindebund informierte durch den Schnellbrief Nr. 270/215 vom 25. November 2015 über die geplante Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder in Höhe von 10 % durch Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 1. Januar 2016. In der Anlage sind nun die genauen Zahlen im Änderungsentwurf einsehbar.
KATEGORIE:
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Im Schnellbrief 286/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die finanzielle Attraktivitätssteigerung zu Gunsten von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten im Rahmen der im öffentlichen Dienst zu erbringenden Flüchtlingshilfe. Der Gesetzentwurf steht zum Download bereit.
Kulturförderplan 2016 bis 2018
Nach § 22 Kulturfördergesetz (KFG) erfolgt die Kulturförderung des Landes auf der Grundlage eines Kulturförderplans, welcher die Ziele einer Förderperiode konkretisiert, Entwicklungsperspektiven aufzeigt, Schwerpunktbereiche benennt sowie nähere Angaben zu den Handlungsfeldern und zu den geplanten Ausgaben macht. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat einen Entwurf für den ersten Kulturförderplan für die Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam Stellung genommen. Diese Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen.
Kommunalinvestitionsfördergesetz – Erweiterung der Definition „ländliche Gebiete“
Mit dem anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügten Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.11.2015 wird die Definition des Merkmals „finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten“ gelockert und der Kreis der grundsätzlich in Betracht kommenden Kommunen durch die Anhebung der Einwohnergrenze von 80.000 auf 100.000 erweitert.
Die FAQ-Liste des Innenministeriums wird entsprechend angepasst.
Quelle: StGB-Schnellbrief
Erhöhung der Eingruppierung der Besoldung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern
Mit Wirkung vom 14. November 2015 hat das Land die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern angehoben und das Amt in die Besol-dungsgruppe B 2 eingruppiert (§ 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung; GV. NRW. S. 727). Ab diesem Zeitpunkt entsteht dementsprechend der Anspruch auf diese erhöhte Besoldung (§ 3 Abs. 1 S. 2 ÜBesG analog).
November Steuerschätzung
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat sich vom 3. bis zum 5. November in Nürnberg mit
den Steuereinnahmen in den Jahren 2015 bis 2020 befasst.Die Steuerschätzer haben ihre letzte Prognose vom Mai 2015 leicht nach oben korrigiert. Für die Jahre 2015 bis 2019 ergeben sich für den öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) gegenüber der letzten Steuerschätzung Steuermehreinahmen in Höhe von insgesamt 4,8 Mrd. Euro. Auf die Gemeinden entfallen davon 1,3 Mrd. Euro. Weitere Informationen zum Download
Kostenerstattung im Rahmen der im Auftrag des Landes durch die Kommunen in Nordrhein Westfalen betriebenen Notunterkünfte. Mustervereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbände und dem Land
Bereits mit Schnellbrief vom 22.09.2015 (Nummer 207) hatten wir Sie darüber informiert, dass
die Kommunen für die freiwillige Unterstützung des Landes für den Betrieb der Notunterkünfte
aufgrund einer vertraglichen Regelung die dadurch bedingten Kosten erstattet bekommen
sollen.
Sofortprogramm zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsbaus und der Förderung aller Arten von Wohnraum für Flüchtlinge
Bauminister Michael Groschek hat in der Landespressekonferenz am 02.10.2015 ein „Sofortprogramm“
zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsbaus nach den Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum nach der
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) angekündigt. Ermöglicht wird
dies durch die Zusage des Bundes, die Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 auf
jeweils 500 Mio. € anzuheben (der NRW-Anteil beträgt ca. 20 %).
Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2014
Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW die Modellrechnung
zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG) übermittelt. Die Modellrechnung ist dem Schnellbrief
als Anlage beigefügt.
FAQ-Liste zur Umsetzung des KlnvFG in NRW
Im Anschluss an den Schnellbrief Nr. 224/2015 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit,
dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.