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Nach der Kibiz-Reform ist vor der Kibiz-Reform

Der vorliegende Gesetzentwurf zur KiBiz-Revision hat deutlich gezeigt: Es ist allerhöchstens ein Reförmchen, das den Status Quo fortschreibt. Damit ist für die SPD klar, das kann nur ein Zwischenspiel bis zur grundlegenden Reform sein.

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1 Mrd. Euro vom Bund aus Digitalpakt für NRW

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro.

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Investitionsmittel des Bundes für Kindertagesbetreuung

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermö-
gen „Kinderbetreuungsausbau“ beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern 100.000
zusätzliche Kita-Plätze zu schaffen. Der Bundestag verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung (Anlage 1) am 27. April 2017, in der durch den Familienausschuss
des Bundestages geänderten Fassung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12158 – Anlage
2) mit den Stimmen aller Fraktionen.

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Das neue Kibiz – großer Wurf oder Stückwerk?

Die Landesregierung hat im Januar die mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Eckpunkte für eine Reform des KiBiz vorgelegt. Im Kern soll es dabei um die Schließung der sogenannten KiBiz-Lücke gehen, die seit dem Inkrafttreten 2008 entstanden ist.

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Ausbau der Kindertagesbetreuung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 dem Entwurf des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt. Mit dem Gesetz mit einem Fördervolumen von 1,126 Mrd. € bis zum Jahr 2020 sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze im Rahmen des Vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen wird das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt umfassen. Damit entspricht der Bund einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

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