Wahlstation bei der SGK NRW

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IM ÖFFENTLICHEN RECHT (KOMMUNALRECHT) IN DÜSSELDORF

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW) ist der Zusammenschluss von rund 8.500 Kommunalpolitikerinnen und -politikern in NRW. Mitglieder der SGK NRW sind rund 580 Fraktionen der Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen, Landschaftsversammlungen sowie der Regionalräte. Neben vielen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie Landräten gehören zahlreiche weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung eine Funktion mit kommunalpolitischem Bezug bekleiden, der SGK NRW an.

Die Aufgaben der SGK NRW bündeln sich im Wesentlichen in drei Tätigkeitsbereichen:

Rechtsberatung

  • Erarbeitung von Empfehlungen für die praktische Arbeit in den kommunalen Vertretungen und Körperschaften.
  • Juristische und fachliche Beratung der kommunalen Fraktionen.

Schulungen, Austausch und politische Bildung

  • Durchführung von fachpolitischen Tagungen und Konferenzen.
  • Seminare und Bildungsveranstaltungen zu kommunalrechtlichen sowie fachpolitischen Themen.
  • Herausgabe zahlreicher Publikationen zum Zweck der Fortbildung und Information der Mitglieder.

Kommunalpolitische Interessenvertretung

  • Vertretung kommunalpolitischer Interessen gegenüber dem Landtag und dem Bundestag sowie der Landes- und Bundesregierung.
  • Kontakte zu den kommunalen Spitzenverbänden und anderen, für die Kommunalpolitik wichtigen Institutionen.
  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Begleitung aktueller Gesetzesvorhaben der Landespolitik.

Während der Ausbildung bei der SGK NRW können Rechtsreferendarinnen und -referendare ihre praktische Ausbildung im Bereich des Verwaltungs- und Kommunalrechts vertiefen. In der rechtsberatenden Tätigkeit sind von Fall zu Fall Kenntnisse im Bereich des Zivil- und Gesellschaftsrechts gefragt. Die Mitarbeit bei juristischen Publikationen ist möglich. 

Die in der Düsseldorfer Landesgeschäftsstelle tätigen Referendare entwickeln gutachterliche Stellungnahmen und Rechtsauskünfte. Vermittelt werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Zweckmäßigkeitserwägungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Referendarinnen und Referendare nehmen, um eine praxisnahe Ausbildung zu erhalten, an Sitzungen der Gremien der SGK NRW und Arbeitskreissitzungen des nordrhein-westfälischen Landtags teil. Dabei lernen sie die einzelnen Abschnitte von Gesetzgebungsverfahren praktisch kennen.

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