Land lässt Kommunen wieder im Regen stehen
Düsseldorf. „NRW-Schulpolitik in a Nutshell“, so bewertet der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kommunalen (SGK NRW) und Bürgermeister der Stadt Wegberg, Michael Stock, die letzten zwei Tage im Hinblick auf die chaotische NRW-Schulpolitik.
„Keine Klarheit, kein Fortschritt und keine Unterstützung bei der Digitalisierung der Schulen, das jähe Ende der PCR-Pooltests wenige Monate nach der Präsentation des ‚Vorzeigemodells‘ und die Hilflosigkeit der Landesregierung angesichts 8.000 unbesetzter Stellen an den Schulen – die letzten zwei Tage stehen stellvertretend für die desaströse Schulpolitik in NRW“, so Stock.
Das am Mittwoch verabschiedete 16. Schulrechtsänderungsgesetz trifft die Kommunen in der Schulpolitik insbesondere bei dem Thema Digitalisierung. Dieses wurde unter anderem gegen den erklärten Willen der Bildungsgewerkschaft GEW und der kommunalen Spitzenverbände im Landtag beschlossen. Etwaige Einwände wurden durch die Landesregierung einfach vom Tisch gewischt.
Entsprechend vernichtend fällt das Urteil des Städtetages NRW aus: „Das Schulrechtsänderungsgesetz bleibt weit hinter den Erfordernissen zur Bewältigung zentraler schulpolitischer Herausforderungen zurück“ (Stellungnahme 17/4682). Auch der Städte- und Gemeindebund stellt fest: „[…] ignoriert die zentralen Probleme der Schulgesetzgebung“ (Stellungnahme 17/4677).
Finanzschwache Kommunen bleiben auf der Strecke
Das neue Schulgesetz trifft besonders finanzschwache Kommunen mit voller Härte: „Hier wird besiegelt, dass das Land NRW alle Städte und Gemeinden bei der Digitalisierung im Regen stehen lassen will. Keine landeseinheitliche Regelung bei der digitalen Ausstattung heißt, die Städte und Gemeinden bleiben auf den Kosten sitzen“, erklärt Stock.
Die fehlende Einheitlichkeit betrifft sowohl die Standardsetzung bei der digitalen Ausstattung und Infrastruktur wie auch die Fragen der technischen Unterstützung und der Zuständigkeit beim Datenschutz. Vor allem aber wurde die erforderliche Hardware nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogen. In dieser wird im Schulgesetz definiert, welche Gegenstände, wie etwa Schulbücher, für den Unterricht kostenlos bereitgestellt werden.