Baranowski: Vorgehen des Landes grenzt an Willkür

SGK-Landesvorsitzender Frank Baranowski ermutigt große Städte zur Klage gegen die Landesregierung wegen des Gemeindefinanzierungsgesetzes:

Sollte das Gemeindefinanzierungsgesetz so beschlossen werden, wie es zur Zeit vorliegt, dann ermutigt der Vorsitzende der SPD-Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Gelsenkirchens langjähriger Oberbürgermeister Frank Baranowski, die großen Städte, den Klageweg zu beschreiten.

Hintergrund: Die großen Städte sollen im Verhältnis weniger Geld aus dem Steuertopf des Landes bekommen als kleinere Städte. Die Landesregierung begründet diese erstmalige Ungleichbehandlung zwischen den Städten damit, dass die Größeren höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer hätten. Eine tragfähige finanzwissenschaftliche Begründung hierfür bleibt das Land schuldig. Als einziges Differenzierungskriterium die Kreisfreiheit bzw. Kreisangehörigkeit heranzuziehen, grenzt für Baranowski an Willkür. 

Bei der Beurteilung der kommunalen Hebesätze müsse vielmehr immer auch die Lage sowie etwaige Standortvorteile herangezogen werden. Städte und Gemeinden in direkter Nachbarschaft zu großen Metropolen mit Flughäfen, optimaler Auto- und Wasserstraßenanbindung etc. seien in ihrer steuerlichen Ertragskraft anders zu beurteilen als gleichgroße Kommunen in Randlagen.  

Baranowski: „Diese Begründung ist abenteuerlich. Aus meiner sechszehnjährigen Tätigkeit als Oberbürgermeister einer armen Stadt weiß ich sehr wohl, wie häufig uns von der Kommunalaufsicht des Landes geraten wurde, die Steuern zu erhöhen, um den städtischen Haushalt überhaupt genehmigungsfähig zu machen. Wenn sich die Städte, die aus purer Not an der Steuerschraube gedreht haben, sich das nun vorhalten lassen müssen, dann ist das an Dreistigkeit kaum zu überbieten – insbesondere, wenn das als Begründung für die Schlechterstellung gegenüber kleineren Gemeinden angeführt wird. Diese Landesregierung hat in den vergangenen vier Jahren nichts gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen getan und tut jetzt so, als lebten insbesondere die kreisfreien Kommunen in Saus und Braus.

Und so wie Gelsenkirchen ging es vielen anderen Städten, darunter auch Städte mit einem CDU-Oberbürgermeister, wie Münster, Oberhausen oder Essen.  Wenn diese Ungleichbehandlung jetzt so beschlossen wird, kann ich den Städten nur den Weg zum Verfassungsgerichtshof empfehlen.“