Baranowski: NRW-Landesregierung muss jetzt handeln!

Für Mieter:innenschutz und gegen Spekulationen in Städten

Düsseldorf. „Nachdem der Bundestag auf Druck der SPD-Fraktion das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet hat, muss die Landesregierung jetzt schnell handeln! Sie muss unverzüglich eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Das Ziel muss heißen: Die Kommunen benötigen Gestaltungsfreiheit und Sicherheit“, erklärt der Vorsitzende der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW (SGK), Frank Baranowski, kurz nach der Entscheidung des Bundestages.

Hinter dem sperrigen Namen Baulandmobilisierungsgesetz verbirgt sich eine Regelung, die gerade Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten deutlich unterstützt, bezahlbares Wohnen ermöglicht, Wohnungsmarktspekulationen verhindert, sozialen Wohnungsbau stärkt und den Schutz für Mieterinnen und Mieter weiter verbessert. Frank Baranowski: „Kern sozialdemokratischer Politik ist, dass gutes Wohnen für alle Menschen möglich sein muss. Wohnen mit Qualität und zu fairen Preisen darf kein Privileg von Besserverdienenden sein! Ebenso wenig dürfen Wohnungen zu reinen Rendite- und Spekulationsobjekten verkommen. Hierfür ist nun endlich eine geeignete Regelung geschaffen worden.“

Von der NRW-Landesregierung erwarten die SPD-Kommunalen, dass sie schnell eine Rechtsverordnung auf den Weg bringt, die das Bundesgesetz auf die Landesebene überträgt. „Am Ende muss die Landesregierung per Rechtsverordnung dafür sorgen, dass sich die Kommunen an dem neu geschaffenen Instrumentenkasten bedienen können“, erklärt Maik Luhmann, der seit dem 1. Mai 2021 Geschäftsführer der SGK in NRW ist.

Für Städte und Gemeinden ergeben sich aus dem Gesetz folgende Steuerungsmöglichkeiten:

  • Mieter:innen werden vor Spekulationen geschützt, indem Geschäftsmodellen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten ein Riegel vorgeschoben wird. Diese Umwandlungen sind in vielen Kommunen mit hohem Wohnungsbedarf zum zentralen Problem geworden: Häuser mit Mietwohnungen werden rechtlich in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt, diese werden dann verkauft, die Eigentümer*innen machen Eigenbedarf geltend und kündigen die Mietverhältnisse. Preiswerter Mietwohnraum geht verloren und die angestammten Mieter*innen bleiben auf der Strecke. Sie werden aus ihren Wohnungen, aus ihrem Quartier, aus ihrer Heimat verdrängt. Damit soll künftig Schluss sein.
  • In Innenstadtbereichen, in denen kein Bebauungsplan gilt, haben Kommunen derzeit kaum Einfluss darauf, dass bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. So entstehen in diesen Gebieten meist teure Luxuswohnungen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wird ein so genannter sektoraler Bebauungsplan zur Verfügung gestellt. Mit ihm können die Gemeinden in diesen Gebieten bestimmen, dass dort mindestens ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss.
  • Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, können Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig Eigentümer:innen mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Zwar kann die Stadt schon nach bisheriger Rechtslage das Grundstück übernehmen, um selbst zu bauen, neu ist jedoch, dass die Gemeinde das Grundstück auch zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft übernehmen kann, die dann dort baut.
  • Städte und Gemeinden werden auch beim Vorkaufsrecht gestärkt. Steht ein Grundstück zum Verkauf an, kann die Gemeinde es direkt zum Verkehrswert erwerben, bevor es auf den Markt kommt. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten wird die Ausübung erleichtert. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände (Schrottimmobilien) kann zukünftig mit dem Vorkaufsrecht vorgegangen werden. So kann Bauland leichter für den Bau bezahlbarer Wohnungen bereitgestellt werden. Alle Kommunen werden künftig das Vorkaufsrecht preislimitiert zum Verkehrswert ausüben können. Bisher mussten Gemeinden sich spekulativen Vorstellungen über die Preisentwicklung beugen. In der Praxis lief das kommunale Vorkaufsrecht daher oft ins Leere. Mit dieser Preislimitierung wird die Preisspirale bei Grund und Boden gebremst.