Großstädte erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Land
Mehrere Großstädte in NRW, unter ihnen Bonn, Dortmund, Köln, Düsseldorf und Münster, werden Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster erheben. Sie beklagen, dass ihnen das Land künftig Gelder in Millionenhöhe entzieht. Der Vorsitzende der SPD-Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Gelsenkirchens langjähriger Oberbürgermeister Frank Baranowski, begrüßt diesen Schritt, der unter Begleitung des Städtetags NRW erfolgt.
Baranowski: „Das CDU-FDP-Gesetz zur Gemeindefinanzierung führt zu einer massiven Gefährdung der Handlungsfähigkeit der kreisfreien Städte in NRW. Das Land legt somit die Axt an die finanzielle Stabilität derjenigen, die eh schon massiv vom Strukturwandel betroffen sind und häufig hohen Sozialausgaben zu schultern haben.“
Konkret in Zahlen wird das von CDU und FDP beschlossene Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) dazu führen, dann den 22 kreisfreien Städten in NRW im Jahr 2022 mehr als 109 Millionen Euro entzogen werden. Im nächsten Jahr sind es dann 216 Millionen Euro. Solch ein finanzieller Einbruch lässt sich vor Ort kaum verkraften und wird zu weiteren Steuererhöhungen in vielen kreisfreien Städten führen. „Alle, die demnächst in den betroffenen Städten eine höhere Grundsteuer bezahlen müssen, können sich dafür bei Ministerpräsident Wüst und Kommunalministerin Scharrenbach bedanken“, erklärt Baranowski.
Hintergrund: Die großen Städte sollen im Verhältnis weniger Geld aus dem Steuertopf des Landes bekommen als kleinere Städte. Die Landesregierung begründet diese Ungleichbehandlung zwischen den Städten damit, dass die Größeren höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer hätten. Eine tragfähige finanzwissenschaftliche Begründung hierfür bleibt das Land schuldig. Als einziges Differenzierungskriterium die Kreisfreiheit bzw. Kreisangehörigkeit heranzuziehen, grenzt für Baranowski an Willkür.
Baranowski: „Die Begründung des Landes für dieses Manöver ist abenteuerlich. Aus meiner sechszehnjährigen Tätigkeit als Oberbürgermeister von Gelsenkirchen weiß ich sehr genau, wie häufig uns von der Kommunalaufsicht des Landes geraten wurde, die Steuern zu erhöhen, um den städtischen Haushalt überhaupt genehmigungsfähig zu machen. Wenn sich die Städte, die aus purer Not an der Steuerschraube gedreht haben, sich das nun vorhalten lassen müssen, dann ist das an Dreistigkeit kaum zu überbieten.“
Diese Landesregierung habe in den fünf Jahren ihrer Regierungszeit nichts gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen getan und tue jetzt so, als lebten insbesondere die kreisfreien Kommunen in Saus und Braus. Baranowski geht daher davon aus, dass das beklagte Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster keinen Bestand haben wird.