Die Landesregierung hat die CoronaSchVO am 16.04. aktualisiert. Zusätzlich wurden die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sowie die Übersicht der Tätigkeitsbereiche der erweiterten Notfallbetreuung veröffentlicht. Die Neufassung tritt am 20.04.2020 in Kraft und gilt bis zum 4. Mai.

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