Zum Maßnahmenkatalog der Kultusminister der Länder für den Schulbesuch erklärt Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Es ist gut, dass die Kultusminister sich auf einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog verständigt haben. Ich befürchte nur, dass die NRW-Landesregierung gar nicht in der Lage sein wird, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Zahlreiche Zuschriften von Schulleitungen weisen schon jetzt darauf hin, dass insbesondere in der Zeit der Prüfungsphasen ein Unterricht für andere Klassen in den Schulen kaum bis gar nicht möglich sein wird.
Es ist aber von entscheidender Bedeutung für das Kindeswohl, dass alle Kinder wieder in die Schule gehen können. Dafür hat Schulministerin Gebauer jetzt Sorge zu tragen. Sie muss endlich ein vernünftiges Konzept vorlegen, mit dem sie sicherstellt, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine verlässliche Beschulung und Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen unter sicheren Bedingungen stattfinden kann. Mit unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung im morgigen Plenum haben wir unsere Vorstellungen für ein solches Konzept klar formuliert. Alle Professionen müssen dabei mit eingebunden werden: neben dem schulischen Personal zum Beispiel auch die Bildungsinstitutionen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder auch die ehrenamtlich Tätigen, wie etwa Sportvereine und Jugendverbände. Sie alle können wieder zu einem ordnenden Element im Leben der Kinder und Jugendlichen werden und sichere Lebens- und Lernorte anbieten. Dabei müssen auch außerschulische Lernorte in das Konzept mit einbezogen werden.
Zentraler Bestandteil des Konzepts muss auch der Umgang mit dem digitalen Lernen von zuhause sein. Hier erwarten wir, dass alle Kinder und Jugendlichen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden – kein Kind darf zurückbleiben, weil seine Familie nicht die entsprechenden Möglichkeiten hat. Die Schulen müssen deshalb vorhandene Leihgeräte den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen, die zuhause nicht über das notwendige technische Gerät und die technische Infrastruktur verfügen. Die Landesregierung muss hierfür sowohl ein technisches als auch ein pädagogisches Konzept vorlegen.“