Am 14. März 2019 hat die Kultusministerkonferenz vorbehaltlich der Grundgesetzänderung und der Zustimmung des Bundes die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren 5 Mrd. Euro zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.

Auf Nordrhein-Westfalen entfallen in dem genannten Förderzeitraum Mittel in Höhe von rund 1,054 Mrd. Euro. Den Bundesmitteln steht eine Ko-Finanzierung des Landes einschließlich der Kommunen von mindestens 10% gegenüber.

Die Verwaltungsvereinbarung kann hier heruntergeladen werden.