Zum 1. Januar 2019 wird der Soziale Arbeitsmarkt ein Regelinstrument, steht also dauerhaft zur Verfügung. Der Bund stellt dafür 4 Milliarden Euro bereit. Eine Förderung über den Sozialen Arbeitsmarkt wird für fünf Jahre wirken. Diese lange Förderdauer soll die Chance verbessern, im Anschluss in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Arbeit zu wechseln. In den ersten zwei Jahren erhalten Städte, heimische Firmen und die Wohlfahrtsverbände Lohnkostenzuschüsse von 100 Prozent. Diese schmelzen bis zum fünften Förderjahr auf 70 Prozent ab.
Die tatsächlichen Zahlen der vorläufige Berechnung der Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Jahr 2019 findet Ihr in der beigefügten Tabelle.