Integration von Flüchtlingen: Eine gesamtstaatliche Aufgabe – Überforderung der Kommunen abwenden!
Internationale Krisen und Konflikte zwingen heute Millionen von Menschen zur Flucht. Sie
werden in ihren Heimatländern verfolgt – wegen ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer Sexualität
oder aus politischen Gründen. Ihnen drohen dort Gefangenschaft, oftmals sogar Folter und
Tod. Diese Menschen brauchen unsere Hilfe, ihnen gehört unsere Solidarität. Sie brauchen
Zuflucht in sicheren Staaten. Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in
Nordrhein-Westfalen tragen Verantwortung für Flüchtlinge. Und dieser Verantwortung wollen
wir weiter auf allen Ebenen gerecht werden.
Unsere Städte und Gemeinden bekennen sich wie das Land zu ihrer humanitären Verpflichtung und sind in hohem Maße bereit, Hilfe zu leisten. Bei der Bewältigung der Folgen internationaler Konflikte und Krisen dürfen die Kommunen nicht überfordert werden, denn die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung und Betreuung ist eine gesamtstaatliche und keine kommunale Aufgabe. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden müssen immer mehr Mittel für Unterbringung, Versorgung und die Integration von Flüchtlingen aufbringen. Im laufenden Jahr werden voraussichtlich 53.000 Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ankommen. Nach 2014 mit 40.000 und 2013 mit 24.000 Flüchtlingen ist
dies wieder ein deutlicher Anstieg, der zu einer erneuten enormen finanziellen Belastung für unsere Kommunen führen wird.
Wir sind überzeugt: Die Integration von Flüchtlingen ist auch für unsere Gesellschaft mit vielen Chancen verbunden. Dafür müssen wir den passenden Rahmen schaffen, etwa über einen verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen. Es unterstützt aber die Integration von Flüchtlingen nicht, wenn vor Ort der Eindruck entstünde, dass kommunale Leistungen eingeschränkt werden müssen, um Flüchtlinge aufnehmen und integrieren zu können.
Die Landesregierung NRW hilft den Kommunen bereits nach Kräften. 145 Millionen Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund in diesem Jahr für die hier ankommenden Flüchtlinge zusätzlich zur Verfügung. 108 Millionen Euro davon gehen direkt an die Kommunen. Mit weiteren 37 Millionen Euro werden unter anderem zusätzliche Lehrer an den Schulen und die Ausweitung der sozialen Betreuung in den Landeseinrichtungen finanziert. Auch die von der Bundesregierung im letzten Jahr eingeleiteten Maßnahmen sind erste
wichtige Schritte, um Städte und Gemeinden zu entlasten. Sie reichen aus unserer Sicht aber bei Weitem nicht aus, weil sie nur Folgen lindern, zeitlich begrenzt sind und das Problem nicht grundsätzlich lösen.
Aller Voraussicht nach wird der weltweite Flüchtlingsstrom in den kommenden Monaten und Jahren nicht ab- sondern eher zunehmen. Damit ist zweierlei klar: Wir werden es auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen mit weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen zu tun haben. Und: Die Menschen, die zu uns kommen, werden für eine längere Zeit bei uns bleiben
und mit uns leben. Deshalb brauchen wir eine Willkommenskultur und entsprechende Integrationsangebote vor Ort. So muss die Integration von Flüchtlingskindern – häufig mit traumatisierenden Erfahrungen – in Schulen und Kindergärten unbedingt sozialpädagogisch und sozialarbeiterisch begleitet werden und darf nicht nur eine reine Verwahrung und Unterbringung sein. Damit ist auch klar: Das alles sind dauerhafte Aufgaben, die einer dauerhaften Finanzierung bedürfen. Insbesondere für Flüchtlinge, die nach erfolglosem
Asylverfahren aus humanitären oder anderen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, bleiben die Kommunen dauerhaft kostenpflichtig.
Durch die im vergangenen Jahr beschlossenen Verbesserungen der Leistungen für Asylbewerber, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes folgen, werden Länder und Kommunen im Jahre 2015 um 31 Millionen Euro und 2016 um 43 Millionen Euro zusätzlich entlastet.
Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings die Flüchtlingszahlen, hauptsächlich aus den Westbalkan-Staaten, massiv unterschätzt hat, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Dieser Verpflichtung muss der Bund nachkommen. Es ist folgerichtig, wenn der Bund die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylverfahrens den Ländern erstattet, die diese an die örtlichen Kostenträger weiterleiten.
Darüber hinaus fordern wir – wie schon in der Vergangenheit – nach wie vor die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wir erwarten von der CDU/CSU, ihren Widerstand gegen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzugeben, damit die Flüchtlinge
vollständig in die sozialen Sicherungssysteme aufgenommen und die mit der Integration verbundenen Kosten – insbesondere die der angemessenen Gesundheitsversorgung nach dem SGB V – durch den Bund getragen werden. Wir wollen eine dauerhafte und nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen und eine schnelle Integration derjenigen, die dauerhaft bei uns bleiben, ermöglichen.